Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen sind die Grundlage sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer.
  2. Falls nicht schriftlich und ausdrücklich anders vereinbart, sind die Angebote des Verkäufers nicht verbindlich und haben lediglich Orientierungswert. Sämtliche Preisangebote gelten für den Verkäufer erst dann als verbindlich, wenn dieser die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt hat.
  3. Aufträge, die Agenten/Vertretern des Käufers mündlich erteilt werden, werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer als gültig betrachtet.
  4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Auftrag erst nach endgültiger Zustimmung seiner Finanzabteilung hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers anzunehmen.
  5. Alle Preise verstehen sich als exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und anderer Steuern. Alle Steuern, gleich welcher Art, die den Vertrag und seine Umsetzung betreffen, werden vom Käufer getragen. Für Aufträge bis 250 € werden Transportkosten in Höhe von 15 € berechnet (Standardlieferung). Eine Express-Lieferung kann auf Anfrage organisiert werden, wobei der Verkäufer im Voraus die dafür anfallenden Kosten veranschlagen wird.
  6. Die angegebenen Liefertermine haben lediglich Orientierungswert und sind für den Verkäufer nicht verbindlich. Verzüge führen weder zu Entschädigungen noch zu einer partiellen bzw. vollständigen Art von Haftung seitens des Verkäufers. Wird die Lieferung durch nicht kalkulierbare Umstände verunmöglicht oder ernsthaft beeinträchtigt, so hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag an die Umstände anzupassen oder ihn aufzulösen. Auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verzichtet der Käufer ausdrücklich auf jeglichen Entschädigungsanspruch.
  7. Die Ware wird immer auf Gefahr des Käufers befördert, selbst wenn es sich um eine freie Lieferung handelt. Im Falle von Verlust, Transportschäden usw. ist der Käufer dazu berechtigt, sich an den Transporteur oder an dafür zuständige Dritte zu wenden, ohne den Verkäufer miteinzubeziehen.
  8. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Versandlagers. Ab dem 8.Tag nach Wareneingang oder ab dem 3.Tag nach Erhalt der Rechnung können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden. Der Verkäufer akzeptiert keine Warenrückgabe ohne seine vorangegangene Zustimmung. Rückgaben durch den Käufer werden ihm nur nach vorangegangener Zustimmung des Verkäufers gutgeschrieben. Falls die Rückgabe durch den Verkäufer akzeptiert wird, muss sie ohne Kosten an die Adresse des Verkäufers geliefert werden. Falls eine Reklamation bezüglich der Qualität der Ware als akzeptierbar und begründet betrachtet werden sollte, ist der Verkäufer lediglich dazu verpflichtet, die fehlerhaften Artikel zu ersetzen. Es dürfen an ihn keine Entschädigungsanforderungen, gleich welcher Art, gerichtet werden. Durch Reklamationen und Rückgaben entfällt keineswegs der Anspruch des Verkäufers auf noch ausstehende Beträge. Der Garantie-Zeitraum für die gelieferte Ware ist auf 24 Monate ab Rechnungsdatum festgelegt. Fungiert der Verkäufer als Vermittler, so wird der Garantiezeitraum der Subunternehmer ebenfalls auf den Käufer übertragen.
  9. Eventuell zu liefernde Muster werden mit doppeltem Einheitspreis ihres Katalogwertes veranschlagt und in Rechnung gestellt sowie auf Gefahr des Käufers versendet. Sollte der Käufer die durch den Verkäufer gelieferten Produkte ohne das vorangegangene Einverständnis des Verkäufers abwandeln bzw. durch Dritte abwandeln lassen, so entfällt jegliche Garantie und somit dürfen die Produkte unter keinen Umständen zurückgegeben werden. Der Käufer übernimmt die gesamte Verantwortung für etwaige Beschädigungen, eingeschlossen derer, die durch Dritte, Brände, Kurzschlüsse oder andere Ursachen entstanden sind.
  10. Die angegebenen Maße und Gewichte der Verpackungen haben lediglich Orientierungswert und verstehen sich ohne Gewährleistung und Haftung.
  11. Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels (ohne Abzug) zu begleichen.
  12. Angewendet wird das Gesetz vom 18. April 2004 über Zahlungsverzug und Verzugszinsen. Sollte die vollständige Bezahlung bis zur vertraglich festgelegten Frist nicht erfolgt sein, so sind von Rechtswegen Zinsen gleich dem Leitzinssatz der EZB zuzüglich der vorgesehenen Gewinnspanne zu entrichten. Außerdem ist der Käufer dazu verpflichtet, eine Pauschalentschädigung von 10% des Gesamtbetrages der Rechnung, ab einem Minimum von 75 € zu entrichten.
  13. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nach, eingeschlossen derer, welche aus vorherigen rechtlichen Vertragsverhältnissen weiter bestehen, so ist der Verkäufer dazu befugt, sämtliche Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung der Rückstände aufzuheben. Solch eine Aufhebung ist anwendbar, selbst wenn feste Liefertermine vereinbart worden sind. Eine verspätet bezahlte Rechnung hat zur Folge, dass alle anderen Rechnungen, selbst wenn sie auf einer von dem Verkäufer genehmigten Verlängerung der Zahlungsfrist beruhen, unmittelbar eingefordert werden können.
  14. Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentümer. Der Käufer übernimmt alle mit der Ware verbundenen Risiken ab dem Zeitpunkt der Lieferung.
  15. Jegliche Stornierung des Auftrages durch den Käufer muss schriftlich erfolgen. Die Stornierung gilt erst nach schriftlicher Einverständniserklärung des Verkäufers. Im Falle einer Stornierung ist der Käufer dazu verpflichtet, eine Pauschalentschädigung in Höhe von 30 % des gesamten Hauptbetrages zu entrichten. Es sind keine Stornierungen in Bezug auf bestimmte Standardprodukte gestattet, welche lediglich auf Anfrage hergestellt werden und welche unter die Bezeichnung „Sonderprodukte“ fallen.
  16. Der Verkäufer haftet in keinem Falle für weitere Installationskosten, welche genehmigt werden müssen, falls die Ware ersetzt wird.
  17. Jegliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich dieses Vertrages unterliegen dem luxemburgischen Recht. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer sind die luxemburgischen Gerichte zuständig. Dabei behält sich der Verkäufer jedoch das Recht vor, seine Klage bei dem Gericht einzureichen, in dessen Bezirk der Käufer ansässig ist.

Stand: November 2018